Weilenbrink Schule Bochum

Als Partner in der Erziehung der Kinder suchen wir oft das gemeinsame Gespräch. Dabei nimmt die Beratung der Eltern einen breiten Raum ein. Der Wunsch nach Beratung kann von beiden Seiten ausgehen.

Beratungsgespräche zwischen der Schulleitung und Eltern finden schon vor der Einschulung (in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen der zuständigen Kitas) statt, insofern Eltern ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Zusätzlich haben Eltern der jeweils vierjährigen Kinder (besondere Veranstaltung einmal jährlich) die Möglichkeit, sich über Schule und vorschulische Fördermöglichkeiten zu informieren. In den Kindergärten informieren wir auf Elternabenden über das Einschulungsverfahren und das Schulfähigkeitsprofil. Gleichzeitig laden wir diese Eltern auch zu Elternabenden an unserer Schule ein, mit Themen zu pädagogischen Fragestellungen, z. B. Kindern Grenzen setzen.

Wichtig ist ebenfalls die Beratung bei der Einschulung.

Hier ist für die Schulleitung in Entscheidungsfällen die Beratung durch die Schulärztin oder aber auch durch die Kindergärtnerin sehr hilfreich. Umgekehrt berät die Schulleitung die Eltern aufgrund eigener Beobachtungen, Untersuchungen und der Argumente des Kindergartens und der Schulärztin.

Der Inhalt der Beratungen nach der Einschulung kann sich sowohl auf den Lernweg des Kindes, besonders bei Lern- und Leistungsdefiziten, als auch auf Erziehungsprobleme, psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten oder auch Schwierigkeiten in der häuslichen Situation beziehen.

Für diese Beratungen hatte jede Lehrkraft eine wöchentliche Sprechstunde in den letzten Jahren, die jedoch weniger genutzt wurden. Meistens kommt es zu freien Terminabsprachen.

Wird bei einem Problem eine besondere Fachfrau oder ein Fachmann benötigt, stellt die Lehrerin oder der Lehrer die Verbindung zu außerschulischen Angeboten, zum schulpsychologischen Dienst, zu Erziehungsberatungsstellen, zu Medizinern, zum Jugendamt oder anderen Einrichtungen her. Die Eltern suchen dann Hilfe bei diesen Stellen. Gleichzeitig arbeiten die Fachleute möglichst mit der Lehrkraft zusammen, um eine umfassende Problembewältigung zu erreichen.

Selbstverständlich holen sich die Lehrerinnen und Lehrer selbst auch Rat bei den genannten Stellen oder auch bei einer Kollegin oder einem Kollegen der Förderschulen, wenn ein Problem über ihre normale Kompetenz hinaus geht.

Die Zeugnisausgabe ist grundsätzlich an unserer Schule mit einem Beratungsgespräch in Form eines Elternsprechtages verbunden.

 

Regelung der Elternsprechtage und der Zeugnisausgabe

Im 1. Schulhalbjahr findet ca. im November der Elternsprechtag statt. Im 4. Schuljahr beinhaltet dieser Sprechtag zugleich eine Beratung der Eltern bzgl. der weiterführenden Schulen.

Im Januar erhalten die Schüler der Klassen 3 und 4 ihr Zeugnis. Den Eltern wird nach geleisteter Unterschrift das Original ausgehändigt.

Im Frühjahr ist der 2. Elternsprechtag. Kurz vor Beginn der Sommerferien bekommen die Schüler der Klassen 1, 2 und 3 eine Zeugniskopie mit späterer Aushändigung des Originals. Den Eltern der Erst- und Zweitklässler wird im Bedarfsfall eine Gesprächsmöglichkeit in den folgenden Tagen (bis zum Beginn der Sommerferien) eingeräumt.

Die Schüler der 4. Klassen erhalten am letzten Schultag ihr Zeugnis in Originalform als Entlassungszeugnis.

 

Unser Beratungskonzept für den 4. Jahrgang

Einen besonderen Beratungsweg erfordert der Übergang von der 4. Klasse zur weiterführenden Schule.

Unsere Beratung ist in verschiedene Phasen gegliedert:

  • Klassenpflegschaften August/ September
    Im Rahmen der ersten Klassenpflegschaftsversammlung des Schuljahres erläutern die Klassenlehrer die Verfahrensweise für den Übergang zu den weiterführenden Schulen. Im Rahmen dieser Elternversammlung wird auch die zeitliche Abfolge der einzelnen Beratungsphasen dargelegt.
  • Schriftliche Information im Oktober
    Die Schulleitung informiert über die Schulformen und die aktuellen Angebote vor Ort. Die Eltern erhalten Informationsbroschüren „Welche Schule ist die richtige für ihr Kind?“ und „Die Sekundarstufe I in NRW“ und Prospekte der einzelnen Schulen.
  • Elternsprechtag Anfang November
    In einem Gespräch wird der Lernstand des Kindes dargestellt und über den weiteren Bildungsweg des Kindes gesprochen. Das Ergebnis der Beratung wird in einem Protokoll festgehalten.
  • Einstufungskonferenz
    Im Rahmen dieser Konferenz beraten alle Lehrer/ Lehrerinnen der 4. Kassen über den weiteren Bildungsweg der Kinder. Sie sprechen für jeden Schüler/jede Schülerin eine Empfehlung für eine Schulform aus.
  • Tage der „offenen Tür“ in den weiterführenden Schulen
    Die weiterführenden Schulen laden zu den „Tagen der offenen Tür“ ein. Diese Einladungen werden den Eltern und den Kindern der 4. Klassen durch Aushang am Informationsbrett im Eingangsbereich der Schule und durch Flyer o. Ä. weitergegeben.
  • Beratungssprechtag Mitte/Ende Januar mit Ausgabe der Zeugnisse und der begründeten Übergangsempfehlung
    Im Rahmen des zweiten Elternsprechtages werden den Eltern die Halbjahreszeugnisse und die Übergangsempfehlungen ausgehändigt. Eltern und Lehrer/Lehrerin treffen gemeinsam die (hoffentlich) richtige Entscheidung über den weiteren Bildungsgang des Kindes. Die Eltern erhalten ebenfalls das Anmeldeformular.
  • Anmeldung an der weiterführenden Schule
    Die Eltern melden ihre Kinder an der weiterführenden Schule an.
  • Teilnahme am Prognoseunterricht
    Sollte bei den Beratungsgesprächen keine Übereinstimmung zwischen der Schulformempfehlung und dem Wunsch der Eltern erzielt werden, so nehmen die Kinder an einem dreitägigen Prognoseunterricht teil. Dieser wird auf Schulamtsebene durchgeführt. Nach Ablauf dieses Prognoseunterrichts beschließt die Kommission über den weiteren Bildungsweg der betreffenden Kinder. Der Kommission gehören an: Schulaufsichtsbeamte/r, Grundschullehrer/in und Lehrer/in der SEK I.
  • Kontaktaufnahme zu den Lehrkräften der weiterführenden Schulen
    Im Juni tauschen sich die Klassenlehrer/innen der 4. Klassen mit den zukünftigen Lehrkräften der Sekundarstufe I aus. Im Rahmen dieser Kontakte besteht auch die Möglichkeit zur Hospitation im Unterricht.
  • Schuljahresende
    Mit einer Feier und einem Gottesdienst werden unsere „Großen“ verabschiedet. Sie besuchen nach den Ferien hoffentlich erfolgreich die gewählte Schule der Sekundarstufe I.
  • Erprobungsstufenkonferenzen
    Wenn eben möglich nehmen die Klassenlehrer/innen der 4. Klassen an den Konferenzen der Erprobungsstufe in den weiterführenden Schulen teil.
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