Weilenbrink Schule Bochum

Die Betreuung / Die OGS

  • Träger der Schulbetreuung ist der Förderverein Verein der Freunde und Förderer der Weilenbrink-Schule Bochum e. V.
  • Unser Betreuungskonzept wird seit Gründung der Kinderbetreuung im Jahre 1992 kontinuierlich weiterentwickelt.
  • Mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium besteht eine enge Zusammenarbeit. Die Kinder profitieren von dieser Zusammenarbeit in allen Bereichen.

 

Betreuungszeiten

Vormittagsbetreuung ohne Ferienbetreuung:

  • Montag bis Freitag von 07:00 - 13:20 Uhr

Vormittagsbetreuung mit Ferienbetreuung:

  • Montag bis Freitag von 07:00 – 13:20 Uhr

Ganztagsbetreuung mit Ferienbetreuung:

  • Montag bis Donnerstag von 07:00 - 16.30 Uhr
  • Freitag                           von 07:00 - 16:00 Uhr

Bei Teilnahme an einer AG oder dem Chor ist eine Betreuung am Freitag bis 16:00 Uhr gewährleistet.

Ferienbetreuung:

  • Montag bis Freitag von 07:00 -16:00 Uhr

 

Beitritt zur Schulbetreuung:

Es muss ein Betreuungsvertrag zwischen dem Förderverein der Weilenbrink-Schule und dem Erziehungsberechtigten des jeweiligen Kindes geschlossen werden.        
Der Beitritt zur Schulbetreuung ist ausschließlich zu Beginn eines neuen Schuljahres möglich und gilt dann für ein Jahr.   

An die Eltern der Erstklässler werden Anmeldeformulare vor Schulbeginn zugesandt. Alle übrigen Eltern erhalten vor den Osterferien Betreuungsformulare für das kommende Schuljahr.

 

 

Betreuungskosten

Die Betreuungsbeiträge sind gegenüber der Stadt Bochum zu leisten und richten sich nach dem jeweiligen Einkommen der Eltern. Eine entsprechende Gebührentabelle ist bei der Stadt Bochum einsehbar.

 

 

Essensgeld

Zusätzlich zum Betreuungsbeitrag gegenüber der Stadt Bochum ist Essensgeld für die ganztagsbetreuten Kinder an den Förderverein der Weilenbrink-Schule zu zahlen.
Das Essensgeld beträgt derzeit pro Monat 75,-- € pro Kind in der Betreuung und ist ganzjährig, auch während der Ferien zu zahlen. Das Essensgeld wird jeweils zum Ende eines Monats für den kommenden Monat per Lastschrift eingezogen. Im Krankheitsfall kann kein Geld erstattet werden.

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