Die Aufgaben in den Mitwirkungsgremien lassen sich wie folgt beschreiben:
Klassenpflegschaft:
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen eine(n) Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in).
Aufgaben:
- Beratung über Art und Umfang der Hausaufgaben.
- Beratung über die Durchführung von Leistungsüberprüfungen.
- Beratung über die Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten.
- Beschlussfassung über Klassenveranstaltungen (Fahrten, Feste).
Schulpflegschaft:
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen eine(n) Schulpflegschaftsvorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Sie wählt ferner drei Mitglieder für die Schulkonferenz.
Aufgaben:
- Beratung über zusätzliche Schulveranstaltungen (Projekttage, Arbeitsgemeinschaften usw.).
- Beratung über die Verwendung des Etats.
- Beratung über allgemeine pädagogische Maßnahmen.
- Vertretung der Elterninteressen gegenüber Lehrerschaft und Schulträger (hier: Stadt Bochum).
- Entsendung von Elternvertretern in Schulkonferenz und Fachkonferenzen.
Schulkonferenz:
Sie ist das oberste Beschlussgremium einer Schule. Sie besteht in unserer Schule aus drei Elternvertretern und drei Vertretern aus dem Lehrerkollegium. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende, hat aber kein Stimmrecht (außer in Patt-Situationen).
Die Schulkonferenz entscheidet über.
- Grundsätze bei Hausaufgabenerteilung
- Grundsätze bei Leistungsüberprüfungen
- Fortschreibung des Schulprogramms
- Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften
- Schulveranstaltungen
- Einführung von Lernmitteln
- Etatverwendung
- Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden
- Bewegliche Ferientage
- Ganztägige Zeugniskonferenzen oder pädagogische Tage